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Forstwirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz in Wäldern ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit.
Ziele dieser Wirtschaftstätigkeit umschließen die Rohstoffgewinnung und den Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.
Gesetzliche Regelungen zur Forstwirtschaft finden sich im Bundeswaldgesetz vom 2.5.1975 (BGBl. I 1037), das explizit eine Förderung der Forstwirtschaft regelt.
Nach der Änderung des Bundeswaldgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes vom 31.7.2010 (BGBl. I S. 1050) werden mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die als Wald zu bezeichnen sind, neu definiert. Damit wird agroforstlichen Entwicklungen und der Errichtung von Kurzumtriebsplantagen Rechnung getragen.
Vgl. auch Land- und Forstwirtschaft.
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