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DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    ist als die führende zentrale Geschäftsanstalt der deutschen Genossenschaftsbanken das Nachfolgeinstitut der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse (gegründet 1895), der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse (1932), der Deutschen Genossenschaftskasse (1949) und der DG-Bank (1975). Eigentümer sind (2007) mit über 80 % die über 1000 deutschen Genossenschaftsbanken und die WGZ-Bank AG, die von rund 220 Genossenschaftsbanken in Nordrhein-Westfalen getragen wird. Die DZ Bank Gruppe ist mit einer Bilanzsumme von 439 Mrd. Euro das fünftgrößte Finanzinstitut in Deutschland. Aktuell gibt es Überlegungen und Verhandlungen, zwischen DZ-Bank und WGZ Bank eine Fusion herbeizuführen, wobei es dann im Bankensektor nur noch ein genossenschaftliches Zentralinstitut geben würde. Die DZ Bank nimmt den genossenschaftlichen Förderauftrag vor allem im Sinne der Wettbewerbsstärkung gegenüber den mit ihr verbundenen Primärbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken und Kirchenbanken) wahr. Sie hat dabei die Aufgabe, den Liquiditätsausgleich im Finanzverbund zu gewährleisten und spezifische subsidiäre Leistungen im Bereich des Wertpapiergeschäfts, der Vermögensberatung, dem Auslandsgeschäft und dem Devisenhandel zu erbringen. Zu den Verbundunternehmen gehören u.a. die Bausparkasse Schwäbisch Hall, DG Hyp, DZ Bank International, R+V Versicherung, Union Investment Gruppe und VR Leasing. Damit ist die DZ Bank Teil einer der größten deutschen Finanzdienstleistungsorganisationen und Allfinanzdienstleister. Letzlich hat in gewissem Umfange die DZ Bank auch die Funktion einer Geschäftsbank, die das gesamte Portfolio eines international tätigen Finanzinstituts direkt gegenüber ihren Kunden, insbesondere für mittelständische Unternehmen anbietet.

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