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Revision von finanzielle Kapitalgesellschaften vom 17.09.2009 - 13:28
finanzielle Kapitalgesellschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sektor in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der Bundebank, Banken, Versicherungen und deren Hilfsgewerbe sowie Pensionskassen umfasst.
Vgl. auch nicht finanzielle Kapitalgesellschaften.
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