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Revision von Firmenausschließlichkeit vom 22.01.2013 - 11:12
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Firmenausschließlichkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsatz des Firmenrechts, der bedeutet, dass sich (neue) Firmen an demselben Ort von bereits Bestehenden deutlich unterscheiden müssen (§ 30 HGB), damit eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
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