Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gebührenüberhebung vom 19.02.2018 - 16:34
Gebührenüberhebung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erhebung von Gebühren oder anderen Vergütungen für amtliche Verrichtungen durch einen Beamten, Rechtsanwalt oder einen Rechtsbeistand zu seinem eigennützigen Vorteil, wenn er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet (§ 352 StGB).
Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon