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eigene Akzepte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankakzepte, die im Rahmen eines Akzeptkredits vom Kreditnehmer ausgestellt und auf ein Kreditinstitut gezogen werden. Eigenen Akzepten liegt die Bedingung zugrunde, dass der Kunde die Wechselsumme vor Fälligkeit zur Verfügung stellt. Für Kreditinstitute stellen eigene Akzepte Eventualverbindlichkeiten dar.
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