Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von elterliche Sorge vom 19.05.2008 - 15:44
elterliche Sorge
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht und Pflicht, für die Person (Personensorge) und das Vermögen (Vermögensverwaltung) eines Kindes zu sorgen; die Vertretung des Kindes in diesen Angelegenheiten. Nach §§ 1626 ff. BGB steht e.S. einschließlich der gesetzlichen Vertretung (gesetzlicher Vertreter) den Eltern zu. Für nicht miteinander verheiratete Eltern gelten Sonderregeln (§ 1626a BGB)
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon