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Revision von Hauptwohnung vom 28.01.2013 - 11:33
Hauptwohnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Melderechts für die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Einzelheiten in § 12 II Melderechtsrahmengesetz i.d.F. vom 19.4.2002 (BGBl. I 1342) m.spät.Änd.
Amtliche Statistik: bedeutsam für die Zuordnung der Bevölkerung zu einer Gemeinde.
Vgl. auch Meldepflicht.
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