Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von förmliches Verwaltungsverfahren vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von förmliches Verwaltungsverfahren vom 19.02.2018 - 16:16
- Revision von förmliches Verwaltungsverfahren vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von förmliches Verwaltungsverfahren vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von förmliches Verwaltungsverfahren vom 17.03.2010 - 13:33
- Revision von förmliches Verwaltungsverfahren vom 08.06.2009 - 10:54
förmliches Verwaltungsverfahren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein durch Rechtsvorschrift angeordnetes bes. Verwaltungsverfahren mit der Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen, der Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten und dem Erfordernis der mündlichen Verhandlung, geregelt in den §§ 63 ff. der Verwaltungsverfahrensgesetze.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon