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förmliches Verwaltungsverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein durch Rechtsvorschrift angeordnetes besonderes Verwaltungsverfahren mit der Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen, der Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten und dem Erfordernis der mündlichen Verhandlung, geregelt in den §§ 63 ff. der Verwaltungsverfahrensgesetze.

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