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Familienstand
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Familienrecht
Familienrechtlich begründetes Verhältnis zwischen Personen, die durch Geburt (Personenstand), Verehelichung, Ehetrennung bzw. Tod ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet sind.
Amtliche Statistik
Unterteilung der Bevölkerung in Ledige, Verheiratete (zusammen oder getrennt lebend), Geschiedene und Verwitwete. Ehepartner von vermissten Personen gelten als verheiratet, von für tot erklärten als verwitwet. Mit der Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften wird die statistische Gliederung nach dem Familienstand in Frage gestellt.
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