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Ich-AG
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1. Grundlagen: Im Rahmen der Hartz-Gesetze wurde 2003 ein Existenzgründungszuschuss, die Ich-AG sowie als ihre Ergänzung die Familien-AG, als weitere Formen „neuer Selbstständigkeit” eingeführt. Mitte 2006 wurde die Ich-AG mit dem schon länger bestehenden Überbrückungsgeld (Arbeitslosenversicherung) zu einem neuen, einheitlichen Instrument zusammengelegt (Gründungszuschuss). – 2. Ausgestaltung: Arbeitslose sollten bei der Existenzgründung und damit dem Gang in die selbstständige Erwerbstätigkeit finanziell unterstützt werden. Der Zuschuss war pauschal gestaltet, im Zeitverlauf degressiv gestaffelt (600, 360, 240 Euro pro Monat) und wurde maximal drei Jahre lang gezahlt; das jährliche Arbeitseinkommen durfte 25.000 Euro nicht überschreiten. Die Voraussetzungen, u.a. Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung sowie Beschränkung auf Bezieher von Arbeitslosengeld, wurden mehrfach geändert
3. Entwicklung: Nach deutlichen Zuwächsen in der Anfangsphase (auf über 160.000 Personen im Jahr 2004) nahm die Zahl der Ich-AGs drastisch ab. – 4. Probleme: Die Geförderten bewegten sich häufig auf einem schmalen Grad zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit, etwa durch Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber. Der „Klebeffekt” im Sinne einer Re-Integration in den regulären Arbeitsmarkt blieb begrenzt, so dass die Zielsetzung der Förderung („Brückenfunktion”) zumeist nicht erreicht wurde. Das erzielte Einkommen reichte häufig nicht zur Subsistenzsicherung aus. Die soziale Absicherung, vor allem in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, war unzureichend. Die Errichtung von Ich-AGs konnte zu Verdrängungseffekten (Arbeitsmarktpolitik) vor allem bei kleinen und mittelständigen Unternehmen führen.
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