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Europäisches Währungsabkommen (EWA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von den OECD-Ländern als Nachfolgeinstitution für die Europäische Zahlungsunion (EZU; OEEC) errichtet; von 1958–1972 in Kraft. Seine Hauptaufgabe bestand darin, den multilateralen Zahlungsbilanzausgleich zwischen den Vertragsparteien zu organisieren.

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