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Revision von Fremdleistungskosten vom 05.06.2009 - 13:02
Fremdleistungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Kosten des Bezugs von Dienstleistungen von unternehmensexternen Anbietern, z.B. Kosten für Miete und Pacht, für bezogene Energie, Patente, Versicherungen etc.
2. I.w.S.: Fremdbezugskosten.
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