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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prinzip, das besagt, dass eine spezielle Form von Bedürftigkeit Anlass für Umverteilung (z.B. Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige, Wohngeldzahlungen an einkommensschwächere Mieter) ist.

    Vgl. auch Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien.

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