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gefährliche Stoffe
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Stoffe, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, (sehr) giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind, geregelt in der Gefahrstoffverordnung i.d.F. vom 15.11.1999 (BGBl I 2233) m.spät.Änd.
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