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Revision von Fahrradversicherung vom 03.02.2010 - 10:54
Fahrradversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung eines Fahrrads durch Diebstahl und weitere Gefahren. Daneben ist das Fahrrad auch im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung grundsätzlich versichert, wobei jedoch Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl vielfach nur aufgrund bes. Vereinbarung gegen Beitragszuschlag gegeben ist.
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