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indirekte Anrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    indirect tax credit; ein spezielles Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, relevant nur beim Empfang von Dividenden aus Tochterkapitalgesellschaften durch eine Mutterkapitalgesellschaft: Angerechnet wird die von der Tochterkapitalgesellschaft gezahlte (= von der Mutter also nur indirekt getragene) Körperschaftsteuer auf die von der Mutterkapitalgesellschaft geschuldete Körperschaftsteuer auf die Dividendeneinnahmen. In Deutschland praktisch nicht mehr von Bedeutung, seitdem Dividendeneinkünfte einer Kapitalgesellschaft aus einer Tochtergesellschaft ohnehin fast generell nicht mehr mit Steuer belastet werden (Schachtelprivileg, § 8b I KStG), in anderen europäischen Staaten aber teilweise durchaus noch bedeutsam. Die Mutter-Tochter-Richtlinie der EG schreibt vor, dass Mutterkapitalgesellschaft für Dividenden aus Tochterkapitalgesellschaften in anderen Ländern der EU entweder das Schachtelprivileg oder die indirekte Anrechnung zustehen müssen.

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