Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gegründet 1949; benannt nach dem Forscher, Erfinder und Unternehmer J. von Fraunhofer, 1787 - 1826).
Aufgaben: Anwendungsorientierte Vertragsforschung auf allen ingenieurwissenschaftlichen Fachgebieten; Beratung und Information Interessierter. Vertragspartner und Auftraggeber sind Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie der Bund. In seinem Auftrag und mit seiner Förderung werden zukunftsrelevante Forschungsprojekte durchgeführt.
Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt über 80 Forschungseinrichtungen, davon 57 Institute an 40 Standorten in Deutschland.
Mitglieder sind namhafte Unternehmen und private Förderer.