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Flaschenpfand
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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beim Verkauf von Getränken etc. in Flaschen vom Erwerber an den Lieferer für die Flaschen gezahlter Geldbetrag. Flaschenpfand unterliegt beim Lieferer der Umsatzsteuer, da es zum Entgelt (Getränkepreis plus Flaschenpfand) gehört. Wird das Flaschenpfand von dem Lieferer bei Rücknahme der Flasche zurückgewährt, so ist dieser Betrag vom Entgelt abzugsfähig, da sich dann der ursprüngliche Kaufpreis durch die Rückgabe der Flasche gegen Pfand entsprechend wieder vermindert. Für die Verbuchung und Versteuerung von Flaschenpfand gelten teilweise Erleichterungen, da eine exakte Zuordnung der Pfandbeträge zu den ursprünglichen Lieferungen sehr aufwendig sein könnte (vgl. R 10.1 VIII UStAE).
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