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Mengenabschreibung
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verbrauchsbedingte, leistungsbedingte oder technische Abschreibung; Form der Abschreibung, deren Bemessung sich nach Beanspruchung in Form der voraussichtlichen Mengenleistung (ausgedrückt in Stück, m, kg etc.) einer Anlage richtet.
1. Berechnung: a) Die Abschreibungsquote je Leistungseinheit errechnet sich aus:
b) Die Abschreibungssumme je Jahr: Abschreibungsquote je Stück = x Anzahl der Leistungseinheiten im Jahr.
Vgl. auch Abschreibung.
2. Anwendung: Mengenabschreibung ist nur sinnvoll, wenn einzige bzw. vorherrschende Entwertungsursache der Gebrauch ist und die totale Mengenleistung einer Anlage genau feststeht oder abschätzbar ist (Proportionalisierung der Abschreibung); gebrochene Abschreibung.
Gegensatz: Lineare Abschreibung oder degressive Abschreibung
3. Steuerlich zulässig bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen sie wirtschaftlich begründet ist; der Umfang der Leistung pro Jahr ist nachzuweisen (§ 7 I S. 5 EStG).
Vgl. auch Absetzung für Abnutzung (AfA).
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