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Mengenabschreibung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    verbrauchsbedingte, leistungsbedingte oder technische Abschreibung; Form der Abschreibung, deren Bemessung sich nach Beanspruchung in Form der voraussichtlichen Mengenleistung (ausgedrückt in Stück, m, kg etc.) einer Anlage richtet.

    1. Berechnung: a) Die Abschreibungsquote je Leistungseinheit errechnet sich aus:

    b) Die Abschreibungssumme je Jahr: Abschreibungsquote je Stück = x Anzahl der Leistungseinheiten im Jahr.

    Vgl. auch Abschreibung.

    2. Anwendung: Mengenabschreibung ist nur sinnvoll, wenn einzige bzw. vorherrschende Entwertungsursache der Gebrauch ist und die totale Mengenleistung einer Anlage genau feststeht oder abschätzbar ist (Proportionalisierung der Abschreibung); gebrochene Abschreibung.

    Gegensatz: Lineare Abschreibung oder degressive Abschreibung

    3. Steuerlich zulässig bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen sie wirtschaftlich begründet ist; der Umfang der Leistung pro Jahr ist nachzuweisen (§ 7 I S. 5 EStG).

    Vgl. auch Absetzung für Abnutzung (AfA).

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