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Revision von Kai-Teilschein vom 17.09.2009 - 13:34
Kai-Teilschein
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Form des Konnossement-Teilscheins. Die Kai-Teilscheine werden vom Besitzer des Original-/Gesamtkonnossements ausgestellt, gegen die am Kai die Ware erst dann ausgeliefert wird, wenn das Konnossement abgestempelt durch die Reederei (Schiffsmakler) der Kaiverwaltung vorliegt.
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