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Nachdeckungspflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pflicht zur Nachlieferung weiterer Pfandobjekte, um die aufgrund von Kursrückgängen verringerte Deckungsmarge eines durch Wertpapierverpfändung gesicherten Kredits wiederherzustellen (Pfandrecht, Lombardkredit) .
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