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Kommunalobligation
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kommunalanleihe, Kommunalschuldverschreibung, heute: öffentlicher Pfandbrief; von Kreditinstituten mit Sitz in Deutschland ausgegebene gedeckte Schuldverschreibung auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG). Emittenten benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie dienen der Refinanzierung von Kommunaldarlehen bzw. von Darlehen mit Kommunaldeckung. § 20 Abs. 1 S. 1 PfandBG lässt jede schriftlich durch die öffentlichen Hand als einfredefrei anerkannte Forderung zur Deckung zu. Auch Forderungen aus dem Bereich der Public Private Partnerships (PPP) sind deckungsstockfähig. Kommunalobligationen besitzen Mündelsicherheit. Bez. des Gläubigerschutzes bestehen strenge gesetzliche Regelungen.
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