Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kammer für Baulandsachen vom 08.06.2009 - 11:48
- Revision von Kammer für Baulandsachen vom 19.02.2018 - 16:59
- Revision von Kammer für Baulandsachen vom 19.10.2017 - 16:14
- Revision von Kammer für Baulandsachen vom 26.02.2013 - 12:31
- Revision von Kammer für Baulandsachen vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Kammer für Baulandsachen vom 29.03.2010 - 10:14
- Revision von Kammer für Baulandsachen vom 08.06.2009 - 11:48
Kammer für Baulandsachen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kammer des Landgerichts, die in der Besetzung mit drei Richtern des Landgerichts und zwei Richtern des Verwaltungsgerichts in einem besonderen Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen bestimmte Verwaltungsakte nach dem Baugesetzbuch entscheidet (§§ 217–232 BauGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon