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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistung, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt ist.

    1. Bewertungsgesetz: Ermittlung des Kapitalwerts, der ein Vielfaches des Jahreswerts ist. Der Vervielfältiger ergibt sich aus Anlage 9 zum BewG. Ab 2009 ist der Vervielfältiger nicht mehr aus Anlage 9/9a zum BewG, sondern aus der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen. Die Vervielfältiger werden vom BMF im BStBl. Teil I nach Lebensjahr und Geschlecht veröffentlicht. Wegen der gestiegenen allgemeinen durchschnittlichen Lebenserwartung werden die Kapitalwerte höher als bisher sein. Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung des Zinssatzes von 5,5 Prozent zu ermitteln.

    2. Einkommensteuer: Rentenbesteuerung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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