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Mineralölsteuerrichtlinien
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Frühere Richtlinien der EG mit Vorgabe zur Besteuerung von Mineralöl, wurden 2003 durch die neue Energiesteuerrichtlinie abgelöst, die die bisherigen Vorgaben systematischer und übersichtlicher fasste. Im Einzelnen handelte es sich um: 1. Die Mineralölsteuerstrukturrichtlinie des Rates der EG (92/81/EWG) vom 19.10.1992 (ABl EG Nr. L 316, S. 12) m.spät.Änd., regelte einheitlich den Steuergegenstand und die Bemessungsgrundlagen für die Mineralölsteuer im gesamten Gebiet der EU.
2. Die Mineralölsteuersatzrichtlinie: Richtlinie des Rates der EG (92/82/EWG) zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöl (ABl EG Nr. L 316, S. 19) m.spät.Änd., legte für die in der oben genannten Richtlinie vorgeschriebenen Steuerarten Mindeststeuersätze fest.
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