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notwendiges Betriebsvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar dazu bestimmt sind, dem Betriebszweck zu dienen (Steuerbilanz, Betriebsvermögen).
Anders: gewillkürtes Betriebsvermögen, notwendiges Privatvermögen.
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