Zitierfähige Version
- Revision von Inhaberhypothek vom 08.05.2018 - 09:34
- Revision von Inhaberhypothek vom 19.02.2018 - 16:48
- Revision von Inhaberhypothek vom 21.12.2017 - 16:42
- Revision von Inhaberhypothek vom 05.02.2013 - 17:48
- Revision von Inhaberhypothek vom 02.03.2010 - 10:14
- Revision von Inhaberhypothek vom 27.08.2009 - 08:52
- Revision von Inhaberhypothek vom 22.06.2009 - 16:28
- Revision von Inhaberhypothek vom 13.06.2008 - 14:57
Inhaberhypothek
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Hypothek zur Sicherung einer Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber (Inhaberschuldverschreibung), aus einem Wechsel oder aus einem anderen Wertpapier, das durch Indossament übertragen werden kann (§§ 1187–1189 BGB).
Die Inhaberhypothek ist kraft Gesetzes Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist, um das Auseinanderfallen von persönlichem und dinglichem Anspruch zu vermeiden. Das Papier (z.B. der Wechsel) hat für den Inhaber ähnliche Bedeutung wie der Hypothekenbrief bei der Hypothek.
Die Inhaberhypothek geht durch Übertragung des Papiers auf den Erwerber über.
Die Inhaberhypothek kann auch als Höchstbetragshypothek bestellt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon