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internationale Agrarpolitik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Als Teilgebiet der Agrarpolitik umfasst die internationale Agrarpolitik die Besonderheiten und speziellen Probleme der Agrarpolitik auf internationaler Ebene.
2. Aufgaben:
(1) Grundlegend geht es um die Gestaltung des internationalen Agrarhandels und die Frage, wie einzelne Agrarstandorte sich in die internationale Agrarwirtschaft integrieren sollten.
(2) Als spezieller Problembereich gehört in diesen Zusammenhang auch die Kritik an den internationalen Konsequenzen der Agrarpolitik der EU wie generell am Agrarprotektionismus in Industrieländern, der in der Tendenz zu einem Druck auf den Weltmarktpreis und damit zu einer unfairen Konkurrenz für Agrarproduzenten in Drittländern sowie zu einer Destabilisierung von Weltagrarmärkten führt. Deshalb wird der Abbau des Agrarprotektionismus seit der Uruguay-Runde 1984 im Rahmen der WTO-Verhandlungen (Welthandelsorganisation) intensiv diskutiert.
(3) Zur internationalen Agrarpolitik gehören auch internationale Bemühungen zur Förderung der Agrarentwicklung in Entwicklungsländern. Das geschieht etwa durch finanzielle und technische Zusammenarbeit und durch Institutionen der internationalen Agrarforschung.
(4) Zur internationalen Agrarpolitik gehört schließlich die Beschäftigung mit globalen Umweltfragen der Agrarwirtschaft (Abholzung des Regenwaldes, Treibhauseffekt).
(5) Seit dem Jahr 2000 werden Aufgabenstellungen für die internationale Agrar- und Wirtschaftspolitik in den sogenannten Milleniumsentwicklungszielen (MDGs) definiert. Die MDGs spiegeln weltweiten Konsens über globale Entwicklungsziele wider. Die ursprünglich 8 formulierten MDGs wurden 2015 durch die Agenda 2030 auf einen Katalog von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) erweitert. Die Agenda schafft die Grundlage dafür, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten.
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