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Inlandskonzept
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Begriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR): Beim Inlandskonzept erfolgt die Abgrenzung etwa von Einkommen oder der Erwerbstätigen nach dem geographisch bestimmten Wirtschaftsgebiet, unabhängig von der Zugehörigkeit des die Transaktion tätigenden Wirtschaftssubjekts, daher oft auch als Arbeitsortkonzept bezeichnet. Das Inlandskonzept erfasst somit die wirtschaftliche Tätigkeit von In- und Ausländern im Inland.
Anders: Inländerkonzept.
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