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Revision von Listungsgebühr vom 17.09.2009 - 13:36
Listungsgebühr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anbieten oder Fordern einer Gebühr für Aufnahme eines Artikels in den Ordersatz; den Leistungswettbewerb im Handel gefährdend.
Vgl. auch Gemeinsame Erklärung.
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