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Liquidationsverkauf

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Veräußerung von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens im Fall der Insolvenz zum Zwecke der Erzielung flüssiger Mittel. U.U. werden beim Liquidationsverkauf steuerpflichtige Liquidationsgewinne erzielt.

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