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Revision von Mitfahrzentrale vom 08.06.2009 - 11:08
Mitfahrzentrale
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Verkehrsrechts für ein Gewerbe, das die Personenbeförderung von Fahrgästen mit privaten Personenkraftwagen vermittelt, gegen ein Gesamtentgelt, das die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.
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