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Revision von Kostenkontrolle vom 05.06.2009 - 13:06
Kostenkontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kontrolle durch externe Stellen: Erfolgt z.B. bei Festlegung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen für öffentliche Aufträge gemäß VO über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.
2. Kontrolle der Kostenwirtschaftlichkeit: Erfolgt durch Kostenvergleich.
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