Zitierfähige Version
- Revision von Land- und Forstwirtschaft vom 19.02.2018 - 15:55
- Revision von Land- und Forstwirtschaft vom 07.12.2017 - 16:11
- Revision von Land- und Forstwirtschaft vom 29.11.2017 - 15:34
- Revision von Land- und Forstwirtschaft vom 28.02.2013 - 11:56
- Revision von Land- und Forstwirtschaft vom 17.09.2009 - 13:35
- Revision von Land- und Forstwirtschaft vom 13.07.2009 - 14:04
Land- und Forstwirtschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Begriff
alle (selbstständigen und Nebenerwerbs-)Betriebe, die sich mit der Nutzung des Bodens (Erdoberfläche) befassen, v.a. Ackerbau, Viehzucht (Landwirtschaft) und Waldwirtschaft (Forstwirtschaft). Die Land- und Forstwirtschaft ist neben Fischerei und Bergbau ein Zweig der Urproduktion.
Statistische Erhebung
Steuerliche Behandlung
1. Einkommensteuer: Einkünfte.
2. Bewertung: land- und forstwirtschaftliches Vermögen.
3. Umsatzsteuer: land- und forstwirtschaftliche Umsätze.
4. Gewerbesteuer: a) Land- und Forstwirtschaft ist auch dann gewerbesteuerfrei, wenn der Absatz der Erzeugnisse nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgt. Desgleichen Gärtnereien, wenn sie nicht überwiegend fremde Erzeugnisse hinzukaufen.
b) Landschaftsgärtnereien, die sich mit der Anlegung von Gärten befassen und zu diesem Zweck einen Bestand von Pflanzen halten, sind gewerbesteuerpflichtig, desgleichen Gartenarchitekten und Friedhofsgärtner.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon