Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Nachmachen vom 08.06.2009 - 11:11
Nachmachen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Anfertigen einer Sache oder Ware, welcher der Anschein verliehen wird, etwas anderes zu sein, als sie in Wirklichkeit ist; Nachmachen von Lebensmitteln ist verboten und strafbar (§§ 11Abs.2 Nr. 2 , 59 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch); vgl. Nachmachen von Geld, Wertzeichen und Wertpapieren (§§ 146 ff. StGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon