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Kindergeldkasse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unter der Bezeichnung Kindergeldkasse obliegt der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes i.d.F. vom 28.1.2009 (BGBl. I 142) m.spät.Änd. Die Bundesagentur für Arbeit führt hierbei die Bezeichnung „Familienkasse”.
Vgl. auch Kindergeld.
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