Kindergeldkasse
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unter der Bezeichnung Kindergeldkasse obliegt der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes i.d.F. vom 28.1.2009 (BGBl. I 142) m.spät.Änd. Die Bundesagentur für Arbeit führt hierbei die Bezeichnung „Familienkasse”.
Vgl. auch Kindergeld.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Kindergeldkasse
ausgehend