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Lohnrückstand
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Rückstand an Arbeitslohn.
Lohnrückstande werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer des betreffenden Betriebes als regelmäßig laufende Verbindlichkeiten behandelt; ebenso Bankschulden, die zur Bezahlung von Löhnen aufgenommen werden. Seit dem Erhebungszeitraum 2008 sind Finanzierungsentgelte unabhängig von der Laufzeit der damit verbundenen Verbindlichkeit für Gewerbesteuerzwecke mit 25 Prozent hinzuzurechnen. Ein Freibetrag von 100.000 Euro ist dabei zu berücksichtigen.
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