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Revision von Kundenanzahlungen vom 14.02.2018 - 17:42
Kundenanzahlungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorauszahlungen der Kunden auf erteilte Aufträge. Kundenanzahlungen sind gesondert zu buchen und in der Bilanz auf der Passivseite gesondert unter den Verbindlichkeiten als „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen” auszuweisen (§ 266 III HGB); sie können gemäß § 268 V HGB auch offen von dem Posten „Vorräte” abgesetzt werden.
Vgl. auch Kundenkredit.
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