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Revision von internationales Privatrecht vom 19.05.2008 - 16:50
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internationales Privatrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsregeln, die bestimmen, welche Rechtsordnung bei Sachverhalten mit Auslandsberührung von deutschen Gerichten anzuwenden ist (z.B. Haager Abkommen, Art. 3–49 EGBGB). Ferner können bestimmte Rechtsordnungen durch Willenserklärung für anwendbar erklärt werden, soweit diese mit deutschem Recht nicht absolut unvereinbar sind (Art. 6 EGBGB).
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