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Kontraktmanagement
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Managementvertrag, Management Contracting.
I. Verwaltungsreform:
K. ist ein Element der Verwaltungsreform, v.a. auf kommunaler Ebene, für eine ergebnisorientierte Steuerung des Verwaltungshandelns. K. beinhaltet eine vertragliche Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen, über die hierfür bereitgestellten Ressourcen und über die Art der Berichterstattung hinsichtlich Ergebnissen und eventuellen Abweichungen. K. bezieht sich zum einen auf den Abstimmungsprozess zwischen Rat und Verwaltung, zum anderen auf die Abstimmung der dezentralen Fachbereiche über ein zentrales Controlling (Neues Steuerungsmodell (NSM)). K. entspricht weitgehend der Praktizierung des Management by Objectives mit vertraglicher Bindung unter Aufhebung der traditionellen Trennung von Fach- und Ressourcenverantwortung in öffentlichen Verwaltungen.
II. Außenhandel:
1. Begriff: Spezielle Form der Zusammenarbeit im Auslandsgeschäft. Ein Unternehmen aus einem fremden Wirtschaftsgebiet stellt als „Contracting Firm” Management Know-how
fallweise gemeinsam mit der erforderlichen personellen Basis
zur Verfügung, während die Partnerseite („Managed Firm”) aus dem Gastland oder/und aus fremden Wirtschaftsgebiet die Direktinvestition trägt. Bei der „Contracting Firm” kann es sich
je nach Aufgabenstellung und Zielsetzung der Kooperation
um ein eigenständiges Unternehmen handeln, das auf dem über K. abzudeckenden Problembereich bzw. in der vom Investor gewählten Branche bereits tätig ist (z.B. im Hotelsektor, im Schiffsbau, im Speditionswesen), oder um Dienstleistungsunternehmen mit entsprechend fachlicher Ausrichtung, die sich auf solche Projekte spezialisiert haben (z.B. Consulting Engineers, sonstige Consultingfirmen, Speditionen).
2. Bedeutung: Diese Form der Zusammenarbeit bietet sich bes. für Unternehmen an, wenn sie Branchen bzw. Wirtschaftsstufen von geringer bzw. keiner überregionalen Marktbedeutung angehören. Außerdem sollten die auf organisatorischer und technischer Ebene zu lösenden Managementprobleme weniger komplex, zum größeren Teil standardisierbar sein und sich auf einfacherem Niveau befinden; Aufgaben mit administrativem und Kontrollcharakter sind für K. bes. geeignet. K. ist auch auf anderen Ebenen einsetzbar (z.B. im Rahmen von Lizenzgeschäften bei Vertragsfertigung und Joint Ventures).
3. Vertragsregelung: Das Management- bzw. Dienstleistungs-Unternehmen erhält
neben einem Kostensatz (für Personal und sonstige Aufwendungen)
eine ebenfalls vertraglich festgelegte Ertrags- bzw. Erfolgsbeteiligung.
K. hat Projektcharakter, ist also von begrenzter Dauer und in vielen Fällen endergebnisorientiert.
Oft ist für eine Herstellerfirma aus dem Ausland damit die Einleitung eines geplanten Direktengagements im Gastland verbunden. In diesem Fall müsste sich der fachspezifisches Management Know-how exportierende ausländische Partner vertraglich durch eine Option auf Erwerb von Anteilen an der „Managed Firm” spätestens nach Ablauf des Managementvertrages absichern; andernfalls besteht die Gefahr, dass die „Contracting Company” mit Auslauf des Managementvertrages und einer Nicht-Verlängerung hieraus keinen weiteren (Folge-)Nutzen ziehen kann.
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