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Leistungsvergütungen
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1. Begriff: Im Ertragsteuerrecht die Bezeichnung für die Beträge, die der Gesellschafter einer Personengesellschaft von seiner Personengesellschaft handelsrechtlich als Vergütung für Leistungen, die er der Gesellschaft erbracht hat, erhält, z.B. für die Vermietung von Grundstücken oder anderen Wirtschaftsgütern oder für Arbeitsleistung (als Geschäftsführer der Gesellschaft).
2. Steuerliche Behandlung: Leistungsvergütungen sind ertragsteuerlich nicht abzugsfähig; sie sind als eine (Vorab-)Auszahlung von Gewinnen der Gesellschaft an den betreffenden Gesellschafter zu behandeln.
3. Bilanzielle Behandlung: Da die Leistungsvergütung handelsrechtlich in der Gesellschaftsbilanz als Aufwand zu verbuchen ist und diese Behandlung für die Steuerbilanz der Gesellschaft übernommen wird (Maßgeblichkeitsprinzip), muss die steuerlich richtige Darstellung der Leistungsvergütung durch eine Nebenrechnung in der Sonderbilanz des betreffenden Gesellschafters gesichert werden. In dieser wird die - in der Gesellschaftsbilanz als Aufwand verbuchte - Leistungsvergütung wieder als Sonderbetriebseinnahme erfasst, sodass sich, wenn das Ergebnis aus Gesamthandelsbilanz und Sonderbilanz des einzelnen Gesellschafters zur Berechnung der gesamten aus der Gesellschaft stammenden Erträge für Zwecke der Einkommen- und Gewerbesteuer wieder zusammengeführt werden, insgesamt das zutreffende Bild ergibt.
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