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Revision von Jahrmarkt vom 17.09.2009 - 13:34
Jahrmarkt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Markthandels; regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art anbietet (§ 68 II GewO).
Vgl. auch Spezialmarkt, auf dem nur Waren bestimmter Art angeboten werden.
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