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Kennzeichen
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Kraftfahrzeug-Kennzeichen; amtliches Kennzeichen laut Straßenverkehrsrecht, nach Umfang und Inhalt gesetzlich festgelegt; erforderlich für die zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz) oder Anhänger (zur Ausgestaltung und Anbringung vgl. § 60 StVZO).
Für Probe- und Überführungsfahrten kann ein besonderes rotes Kennzeichen erteilt werden, das zu anderen Fahrten nicht benutzt werden darf.
Nationalitätszeichen, Wappen etc. sind keine Kennzeichen.
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