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Kennzeichen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kraftfahrzeug-Kennzeichen; amtliches Kennzeichen laut Straßenverkehrsrecht, nach Umfang und Inhalt gesetzlich festgelegt; erforderlich für die zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz) oder Anhänger (zur Ausgestaltung und Anbringung vgl. § 60 StVZO).

    Für Probe- und Überführungsfahrten kann ein bes. rotes Kennzeichen erteilt werden, das zu anderen Fahrten nicht benutzt werden darf.

    Nationalitätszeichen, Wappen etc. sind keine Kennzeichen.

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