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Negativzins

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom Gläubiger zu zahlende Strafzinsen, die in Ausnahmefällen auf Bankeinlagen (Einlagen) erhoben werden, z.B. im Fall eines starken Zustroms von Spekulationsgeldern.

    Vgl. auch Devisenspekulation.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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