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Revision von Negativzins vom 21.07.2009 - 13:16
Negativzins
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vom Gläubiger zu zahlende Strafzinsen, die in Ausnahmefällen auf Bankeinlagen (Einlagen) erhoben werden, z.B. im Fall eines starken Zustroms von Spekulationsgeldern.
Vgl. auch Devisenspekulation.
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