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Landwirtschaftliche Rentenbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentlich-rechtliches Zentralinstitut zur Kreditgewährung an Landwirtschaft (einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei), Sitz in Frankfurt a.M.; gegründet 1949.

    Vgl. auch Banken mit Sonderaufgaben.

    Rechtsgrundlage: Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank i.d.F. vom 15.7.1963 (BGBl I 465) m.spät.Änd.

    Aufgaben: Kreditgewährung im Hausbankverfahren und Übernahme von Bürgschaften an solche Betriebe, die für die inländische landwirtschaftliche Erzeugung, die Vorratshaltung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte von allgemeiner Bedeutung sind.

    Finanzierung: Kurzfristig am Geldmarkt, langfristig durch Aufnahme von Darlehen und Emission von Schuldverschreibungen. Der Landwirtschaftlichen Rentenbank obliegt auch die bankmäßige Durchführung der Aufgaben des Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft.

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