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Landesversorgungsamt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    obere Versorgungsbehörde der Versorgungsverwaltung. Das Landesversorgungsamt führt die Aufsicht über die Versorgungsbehörden und unterliegt der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörde. Sachlich zuständig ist das Landesversorgungsamt u.a. für Entscheidungen über Anträge auf Badekuren, Heilstättenbehandlung, Kapitalabfindung, Durchführung von Versehrtenleibesübungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

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